Wir kümmern uns um den Energieausweis für Ihre Immobilie

Seit 01.05.2014 sind für Eigenheimbesitzer die Pflichten für den Energieverbrauch ihrer Immobilie verschärft worden. Diese werden seit 2008 mithilfe der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Rechtliche Konsequenzen beim Verkauf einer Immobilie sind mit der EnEV 2014 in Kraft getreten. Durch einen Energieausweis muss der Energieverbrauch nachgewiesen werden und bereits bei der Besichtigung mit einem Kauf- bzw. Mietinteressenten vorliegen.

Was heißt das für Sie als Verkäufer bzw. Vermieter einer Immobilie?

Eigentümer von Gebäuden müssen bei Verkauf bzw. Vermietung mit Hilfe des Energieausweises Käufer bzw. Mieter über den Energieverbrauch ihrer Immobilie informieren und somit eine verbindliche Auskunft über die Heizkosten geben.
Die hierzu notwendigen Energieausweise können von Sachverständigen, Architekten, Schornsteinfegern und anerkannten Energieberatern ausgestellt werden und haben zehn Jahre Gültigkeit.

Bezüglich der Ausstellung eines Energieausweises stehen wir Ihnen gerne beratend und auch aktiv, durch Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister, zur Seite.

Übrigens:
Wir übernehmen die Kosten für Ihren Energieausweis, wenn Sie Ihr Haus exklusiv über Ihre4Wände-Immobilien verkaufen.


Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir beraten Sie gern.

 

 

 
 
 
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